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REACH

Die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

REACH ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung wurde zur Straffung und Verbesserung der zuvor geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für chemische Stoffe in der Europäischen Union (EU) erlassen. REACH erlegt der Industrie eine größere Verantwortung für die Beherrschung der Risiken auf, die chemische Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt darstellen können. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.

Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, das heißt, nicht nur für Industriechemikalien, sondern auch für Stoffe, die im Alltag zur Anwendung kommen, etwa in elektrischen Geräten.

Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip „no data, no market“ dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen. Die ECHA (Europäische Agentur für chemische Stoffe) übernimmt vor allem die Organisation und Kontrolle im Prozess von REACH.

Neu seit 2010

Die Europäische Chemikalienbehörde hat im Laufe der vergangenen Monate die Kandidatenliste (Substances of Very High Concern; SVHC, Annex XIV) bereits zweimal um mehrere Stoffe ergänzt. Aktuell umfasst diese nun insgesamt 38 SVHC-Stoffe. Dies bedeutet einen erhöhten Aufwand für Unternehmen hinsichtlich der Informationsbeschaffung und -weitergabe, um den Pflichten in Zusammenhang mit SVHC-Stoffen gerecht zu werden.

Weiterführende Informationen externer Seiten

REACH Verordnungstext

Aktuelles EU-Recht und -Veröffentlichungen

ECHA – European Chemicals Agency