Die Competence Teams im FBDi

RoHS

"Restriction of use of certain Hazardous Substances" – Beschränkung einzelner gefährlicher Stoffe.

Die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und somit indirekt die der Bauteile. Die Umsetzung in nationales Recht wurde in Deutschland im Elektro Gesetz geregelt (ElektroG). Das Ziel ist, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik äußerst problematische Bestandteile aus den Produkten zu verbannen. Dazu gehört unter anderem, die bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile durchzusetzen, giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu verstärken. Des Weiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst frei von entsprechenden Stoffen sein.

RoHS-ähnliche Vorschriften werden weltweit auch in anderen Ländern wie u.a. Schweiz, Türkei, Kalifornien, China, Korea, erlassen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Elektro- und Elektronikindustrie, da von den unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Ländern sowohl importierte Komponenten als auch der Export von Produkten aus der EU betroffen sind.

RoHS V 2.0

Nach einer breit angelegten Konsultation hat die Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der RoHS-Richtlinie vorgelegt. Diese Neugestaltung (RoHS V2.0) beschäftigt die Hersteller der Elektronik- und Elektroindustrie sowie ihre Zulieferer intensiv, zumal die RoHS V2.0 einen erweiterten Geltungsbereich haben wird. Sie soll noch im Dezember 2010 abgestimmt werden.

Weiterführende Informationen externer Seiten:
EU-Recht und Veröffentlichungen