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Die neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU…

08. September 2016

Als Funkanlage definiert sie nun alle elektrischen und elektronischen Produkte, die elektromagnetische Wellen zu Kommunikations- oder Ortungszwecken aussenden oder empfangen.

Neu ist, dass damit auch reine Empfänger wie z.B. Radio- und TV-Empfänger unter den Geltungsbereich der Funkanlagenrichtlinie fallen.

Modems und andere leitungsgebundene Telekommunikationsgeräte sind hingegen nicht länger Gegenstand der Funkanlagenrichtlinie.

Sie werden jetzt von der Niederspannungs- und der EMV-Richtlinie abgedeckt und dürfen seit 13.06.2016 nicht mehr unter der R&TTE oder »RED« in den Konformitätserklärungen benannt werden.

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