Neue Gebührenverordnung zum ElektroG2
17. März 2017
Zum Jahresanfang ist die neue Gebührenverordnung zum ElektroG (ElektroGGebV) in Kraft getreten; insbesondere die „Anlage 1 (zu § 1)“ wird mit dem „Gebührenverzeichnis“ aktualisiert.
In diesem Zusammenhang verweist der FBDi auf weitere Schlüsseltermine im Laufe diesen Jahres zur der Umsetzung des ElektroG2 (siehe Bundesdrucksache 29/17 und 29/1/17):
Voraussichtlich ab 1. April 2017 - Rückgabe max. 5 Geräte je Geräteart bei Händlern
Voraussichtlich ab 1. Juni 2017 - Bußgeld von EUR 100.000 für rücknahmeunwillige Händler
25. Oktober 2017 - Ablauf Übergangsfrist für LED-Lampen