Neues Funkanlagengesetz FuAG in Deutschland
06. September 2017
Änderungen gibt es im FuAG betreffend Ausnahmeregelung für Amateurfunkgeräte (Bausätze, Selbstbau- oder umgebaute Geräte) und bei Regelungen für die sogenannten Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure/Distributoren, Händler). Pressemitteilung FuAG