Schutzlos im Netz?
02. April 2025
Der Cyber Resilience Act gegen steigende Gefahr von Cyberangriffen

Der CRA bringt für Hersteller, Importeure und Händler von vernetzten Produkten neue Pflichten: Sie müssen Cybersicherheit dieser Produkte während des gesamten Lebenszyklus sicherstellen. Zudem müssen sie Schwachstellen melden und beheben.
Ziel ist es, Verbraucher und Unternehmen besser vor Cyberrisiken zu schützen und einheitliche Sicherheitsstandards in der EU zu schaffen.
Eckpunkte:
- CE-Kennzeichnung als Nachweis der Konformität
- Klarer Anwendungsbereich
- Detaillierte Sicherheitsanforderungen – inklusive Updates und Meldepflichten bei Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen
- Verantwortung für Hersteller, Importeure & Händler – mit 10 Jahren Dokumentationspflicht für technische Unterlagen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärungen
- Risikoklassifizierung – höhere Anforderungen für Produkte mit mittlerem oder erheblichem Risiko
- Strenge Bußgelder – bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes für Hersteller, bis zu 10 Mio. € oder 2 % für Importeure
Der CRA ist am 11. Dezember 2024 in Kraft getreten und gilt ab dem 12.08.2026 verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten. Bis dahin gelten verschiedene Übergangsfristen, die sorgfältige Vorbereitung brauchen.
Unser Dank geht an Monika Menz, die in einem vielbeachteten Vortrag vor den Mitgliedern des Competence Circle des FBDi einen weitreichenden Einvblick in die Tiefen des CRA und die daraus resultierenden Pflichten gab. Dieses Wissen hilft uns, uns gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
❗Der FBDI empfiehlt allen betroffenen Unternehmen, sich ebenfalls frühzeitig mit den anstehenden Verpflichtungen auseinanderzusetzen.