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RoHS Ausnahmenregelung – Update

09. Februar 2022

Entscheidung der EU-Kommission dauert an

Paragraphen (Quelle: Pixabay)
Paragraphen (Quelle: Pixabay)

Die REACh Verordnung (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemi­ka­lien) hat Blei bereits seit 2007 als besonders besorgniserregend eingestuft. Den Einsatz verschiedener Stoffe wie Blei in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die RoHS-Richtlinie, deren Anhang III Ausnahmen für ver­schie­dene Verwen­dungen von Blei (z.B. in Stahl, Alu­mi­nium und Kupfer) enthält. So sollte ab dem 21.7.2021 die Verwendung von Blei als Werk­stoff stufenweise über 4 Jahre beendet wer­den. Für die Elektronik Bauteile Her­stel­lung ist vor allem die Aus­nah­me­re­ge­lung 6c – Blei in Kupferlegierungen – von Be­deu­tung, so dass u.a. der inter­na­tio­nale Verbände­zusam­men­schluss ‚RoHS Umbrella Industry Project‘ eine Aus­nahme­ver­länge­rung anstrebt.

Bei seiner Entscheidungsfindung für die Ausnahmenregelung stützt sich die EU-Kommission auf den von ihr in Auftrag gegebenen Report des Öko-Instituts e. V., der Umfang und Notwendigkeit der Aus­nah­men-Verlängerung prüft. Der Fokus liegt auf den bestehenden Aus­nah­men 6(a), 6(a)-I, 6(b), 6(b)-I, 6(b)-II, 6(c), 7(a), 7(c)-I und 7 (c)-II.

Anfang Januar hat das Öko-Institut seinen mit Spannung erwarteten Bericht vor­ge­legt: https://rohs.exemptions.oeko.info/index.php?id=127.

Dort wird neben kürzeren Fristen auch eine teilweise Verlängerung um 5 Jahre vor­ge­schla­gen, nämlich zum 21.7.2026 – gerechnet ab dem abgelaufenen Stichtag 21.7.2021. Dem­nach könnten bis Januar 2025 neue Verlänge­rungs­an­träge über den Stichtag im Juli 2026 hinaus gestellt werden. Allerdings wird die Auswertung des 235 Seiten umfassenden Berichts durch die EU noch dauern, dann folgt die Besprechung des Entwurfs mit Inte­res­sens­ver­tre­tern, eventuelle inhaltliche Ände­run­gen, bevor die offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt – die Entscheidung kann sich durch­aus in die 2. Jahreshälfte ver­schie­ben.

Bis die EU-Kommission über den Antrag auf Erneuerung entschieden hat, bleiben die Ausnahmen unverändert gültig.

Sollte eine Streichung einer Ausnahme offiziell veröffentlicht werden, bleibt den Herstellern eine weitere Übergangsfrist von etwa 12 bis max. 18 Monaten für die Umstellung auf Alternativen. Dennoch empfiehlt der FBDi Verband den Herstellern, sich bereits heute auf die Suche nach Alternativen zu machen, sofern dies noch nicht passiert ist. Jede Ausnahmen-Verlängerung beinhaltet er­fah­rungs­ge­mäß Ein­schrän­kun­gen bis hin zur letztendlichen Ablehnung, wie es die EU-Kommission mit der RoHS-Richtlinie verfolgt.

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