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RoHS: EN IEC 63000:2018 ersetzt ab sofort EN 50581:2012

01. Dezember 2021

Stichtag 1.1.2022

Paragraphen (Quelle: Pixabay)

Neuer Standard für technische Dokumentation unter RoHS

Am 18.11.2021 ist die Europäische Norm DIN EN 50581:2012 ausgelaufen und wurde mit der harmonisierten Norm EN IEC 63000:2018 ersetzt.

Diese unterstützt ab sofort die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwen­dung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elek­tro- und Elek­tro­nik­geräten (mit Ausnahmen). Auch wenn diese Norm inhaltlich weitest­ge­hend unverändert zum Vorgänger bleibt, muss jeder Hersteller nun seine CE-Kon­formi­täts­erklä­rungen auf die EN IEC 63000:2018 um­stel­len und auf diese verweisen. Davon betroffen sind alle Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie fallen und somit die CE-Kenn­zeich­nung zwingend benötigen.

Erwähnenswert ist lt. FBDi Verband in diesem Zusammenhang, dass eine Kon­for­mi­täts­er­klä­rung alle auf das jeweilige Produkt an­zu­wen­den­den Richtlinien listet, also beispielsweise auch die für EMV, Niederspannung und Eco-Design.

Dahinter steht eine weitere Harmonisierung der Rechtsvorschriften für noch mehr Länder, um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen. Sie definiert die technische Dokumentation, die ein Hersteller zur Be­ur­tei­lung von Elektro- und Elektronikgeräten hin­sicht­lich der Beschränkung gefährlicher Stoffe erstellen muss, um die Einhaltung der gel­ten­den Stoff­be­schrän­kungen betreffend RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zu erklären. Dazu be­schreibt die Norm IEC 63000 die Weitergabe von notwendigen technischen In­halts­stoff­dek­la­ra­tio­nen innerhalb der Lieferkette. Wie ihr Vorgänger (EN 50581:2012) ist sie von der Industrie und den vollziehenden Behörden anerkannt und stellt den Stand der Technik dar. Die beschriebenen Prüfschritte (z.B. Bewertung von Material + Lieferant) sind auch hilfreich beim Nachweis der Kon­for­mi­tät mit anderen Vorgaben von Verordnungen u.a. REACH (EG) Nr. 1907/2006 und POP- (EU) 2019/1021.

RoHS Ausnahmen Überprüfung

Derzeit warten viele Unternehmen auf In­for­ma­tion über die Verlängerung ver­schie­dener am 21.7.2021 ausgelaufene Aus­nahme­re­ge­lungen wie z.B. die Ausnahme 6c (Blei in Kup­fer­le­gierungen). Weil Anträge auf Ver­länge­rung der Ausnahme fristgerecht eingereicht wurden, u.a. auch vom inter­na­tio­na­len Verbände­zusam­men­schluss ‚RoHS Umbrella Industry Project‘, bleiben die Ausnahmen solange bestehen, bis die EU-Kommission ihre Bewertung abgeschlossen und eine Ent­schei­dung verkündet hat (siehe Beitrag auf der FBDi Webseite)

Eine wichtige Ent­schei­dungs­grund­lage dabei bildet der Report des Öko-Instituts e.V. der Umfang und Notwendigkeit der Ausnahmen-Verlängerung prüft.

„Auch wenn dort ein Termin noch vor Jahresende kommuniziert wird, gehen wir von einer Entscheidung erst zu Anfang 2022 aus“, so Patrick Lehn Be­auf­tragter für Manage­ment­sys­teme bei Rutronik und Mitglied des Com­pe­tence Circles RoHS innerhalb des Umwelt & Compliance-Teams des FBDi-Verbands.

Die Kommission selbst verweist auf die hohe Zahl der vorliegenden Anträge und die Be­ar­bei­tungs­dauer von 24 Monaten ab der Ein­reichung des Antrags.

„Konkret bedeutet das: Bis die EU-Kom­mis­sion über einen Antrag auf Er­neu­erung entschieden hat, bleibt diese Ausnahme unverändert gültig. Dennoch sollten sich die Hersteller schon heute auf die Suche nach Al­ter­na­tiven ma­chen, sofern das noch nicht an­ge­laufen ist.“

Erfahrungsgemäß beinhaltet jede Aus­nah­men-Verlängerung Ein­schrän­kun­gen bis hin zur letztendlichen Ablehnung, wie es die EU-Kommission mit der RoHS-Richt­linie verfolgt.

 

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