Stichtag 1.1.2023 – Lieferkettengesetz Step 1
06. September 2022
Besserer Schutz für Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft
Zu Jahresbeginn 2023 tritt das LKSG (Deutsches Lieferkettengesetz bzw. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft. Ab 1.1.2024 tritt es im 2.Schritt auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Kraft. Das LKSG verfolgt das Ziel »Besserer Schutz für Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft bzw. Schutz der Rechte der Menschen, die Waren für Deutschland produzieren«. Es verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen dazu, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen. Es wurde vom Bundestag am 11.6.2021 verabschiedet.
»Natürlich begrüßen wir das LKSG, um fundamentale Menschenrechte und einen besseren Schutz der Umwelt zu verfolgen. Bleibt zu hoffen, dass sich Aufwand und Nutzen im Einklang halten und sich die notwendige Transparenz durch höhere Eigenverantwortung der Unternehmen erzielen lässt«, so . »Auch hier wird es sehr auf die Kooperationsbereitschaft von Partnern in nicht zur EU-gehörenden Ländern ankommen, um entsprechende Nachweise oder Zertifizierungen zu erhalten.«
Der Anwendungsbereich des LKSG ist gestaffelt: Im ersten Schritt (2023) richtet sich das Lieferkettengesetz an Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern im Inland, ab Januar 2024 auch an Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) sind nur bedingt entlastet. Sollten sie Unternehmen beliefern, die diese genannten Marken überschreiten, müssen auch sie ihren Abnehmern Bericht erstatten und ggfls. relevante Teile der eigenen Lieferkette prüfen.