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Stichtag 16.07.2021: MÜ_Verordnung tritt in Kraft

01. Juli 2021

EU-Verordnung zur Marktüber­wachung und Produktkonformität

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Änderungen im komplexen Recht der Pro­dukt­sicherheit und Marktüberwachung bringt die Verordnung (EU) 2019/1020 (»Markt­über­wa­chungs­verordnung«), die generell am 16.07.2021 in Kraft tritt. Sie verfolgt eine europaweite vereinheitlichte, vereinfachte und übersichtlichere Gestaltung der Vorgaben für alle Wirtschafts­ak­teure. Insgesamt sollen die EU-Bürger besser vor unsicheren Produkten geschützt werden, indem die zuständigen Behörden ihre Befugnisse effizienter umset­zen können.

Ab dem In-Kraft-Treten der neuen »Markt­über­wa­chungs­ver­ord­nung« dürfen nur mehr solche Produkte in den Verkehr gebracht werden, die sicher sind und die europäischen Vorschriften betreffend Produktgestaltung erfüllen, also EU-kon­form sind.

Treiber sind neue Geschäftsmodelle im Online-Handel zum vereinfachten Importieren von Gütern und Produkten aus aller Welt, die steigende Zahl an involvierten Markt­ak­teu­ren, komplexere Lieferketten und immer mehr au­ßer­euro­pä­ische Produkte, die den Endnutzern innerhalb der Union zum Kauf angeboten werden.

Zu den neuen Vorgaben gehören:

  • Künftig gilt das reine Anbieten eines Produkts in einem Onlineshop an in der EU ansässige Endnutzer als Inver­kehr­brin­gen. Im Klartext: Ein Produkt muss bereits bei der Auflistung auf einer Online-Schnittstelle (z.B. Webshop, Online-Plattform) alle EU-Regeln erfüllen. Das ermöglicht, dass vorzeitige Prüf­hand­lun­gen seitens der Markt­über­wa­chungs­be­hör­de unternommen werden.

  • Auch Fulfillment-Dienstleister (z.B. Lo­gis­tik­zen­tren großer Onlinehändler) oder Marktplatzbetreiber werden in Zukunft in die Verantwortungskette aufge­nom­men und haben bei Prü­fungs­hand­lun­gen eine Mitwirkungspflicht bzw. die Produkt­kon­for­mi­tät zu bestätigen.

  • Damit ein Produkt in der EU angeboten werden darf, muss ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur oder Bevollmächtigter mit Sitz in der EU benannt sein.

  • Die Behörden der Marktüberwachung erhalten mehr Rechte, insbesondere auch im Bereich des E-Commerce, mit dem Ziel, Onlineangebote sperren zu lassen bzw. notwendige Warnhinweise aufzunehmen.

  • Zudem verfolgt die Verordnung eine strengere Marktüberwachung des EU-Binnenmarkts. Um die Zusammenarbeit und die Datenübermittlung zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden zu optimieren, wird eine zentrale Anlaufstelle (EU single window) ein­ge­rich­tet. Das soll die Durchführung gemein­sa­mer Durch­setzungs­maß­nah­men der Mitgliedstaaten, wie etwa gemeinsame Untersuchungen oder grenzüberschreitende Maßnahmen, erleichtern.

Der FBDi weist darauf hin, dass Marktak­teu­ren, die weiterhin unsichere Produkte vertreiben, künftig marktaufsichtliche Maßnahmen – das Produkt wird aus dem Online-Shop genommen bzw. Schließung des Online-Shops – drohen.

Diese Maßnahmen dürften die Kontrolldichte und das Risiko für Anbieter von un­si­che­ren beziehungsweise nicht-konformen Produkten ab 16.07.2021 anheben, und zu­gleich für mehr Gerechtigkeit bei redlichen Händlern sorgen.

 

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