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Holzverpackungsmaterial

18. September 2018

Aufgrund des Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137 müssen ab dem 1.10.2018 Lieferungen aus China (inkl. Taiwan) und Weißrussland, die entweder unter einer Zolltarifnummer aus Anhang I des Beschlusses und/oder mit einer Verpackung aus Holz (z.B. Palette, Holzkiste, Trommeln) in die EU importiert werden, vorab der Pflanzenschutzkontrolle gemeldet werden.

Bei Nicht-Beachtung besteht die Gefahr, dass Lieferungen ‚im Zoll hängenbleiben‘. Für seine Mitglieder hat der FBDi eine Leitlinie vorbereitet.

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