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Stichtag 22.7.2019 - RoHS

May 29, 2019

Erweiterte RoHS-Richlinie und Anwendungsbereich zum Stichtag 22.7.2019 - RoHS

Ab dem 22.7.2019 tritt in der EU die ‚erweiterte‘ RoHS-Richtline (2015/863/EU) mit neuen Substanzverboten, sowie der erweiterte Anwendungsbereich (Kategorie 11) in Kraft. Dann dürfen Endgeräte mit den zusätzlichen Verbots-Substanzen der RoHs nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Grenze liegt bei 0,1 Gewichtsprozent pro einzelner neuer Verbots-Substanz. Mit diesen Grenzwerten wird berücksichtigt, dass es Verunreinigungen in ganz geringen Mengen geben kann, die technisch nicht zu verhindern sind. Achtung, es gibt KEINE Ausnahmen. Zudem gelten ab dem 22.Juli 2019 diese Stoffverbote auch für Kabel, die bislang nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU fielen.

Der FBDi arbeitet an Musterschreiben für Hersteller, die den Mitgliedern zum Download bereitgestellt werden.

Außerdem verweist der FBDi auf die Klassifizierung ‚nicht relevant‘ - die Verwendung einer nicht elektronischen Komponente in einem Elektrogerät darf nur unter Einhaltung aller für RoHS geltenden Substanzverbote erfolgen.

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