Die Competence Teams im FBDi

CE Regularien

Alle wesentlichen Anforderungen der Richtlinien zur technischen Harmonisierung.

Zur Bewertung der Übereinstimmung von Produkten mit den entsprechenden Richtlinien zur technischen Harmonisierung gibt es Instrumente, die auf der Grundlage harmonisierter Kriterien das „Inverkehrbringen“ von Industrieprodukten auf dem europäischen Markt erleichtern und zur Vollendung des Binnenmarktes beitragen.

Die Konformitätsbewertung ist in Module untergliedert, die sich auf die Produktentwurfs- und die Produktfertigungsstufe beziehen.

Rechtsakt
Entscheidung 93/465/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung [Amtsblatt L 220 vom 30.8.1993].

Zusammenfassung
Ziel dieses Beschlusses ist der Schutz öffentlicher Interessen, wie Gesundheit und Sicherheit der Benutzer dieser Produkte. Konformität

Konformität
Die CE-Kennzeichnung bedeutet, dass ein Produkt den Anforderungen entspricht, an die sein Hersteller laut Gemeinschaftsrecht gebunden ist. Sie weist die Konformität eines Produkts mit allen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft nach, denen zufolge diese Kennzeichnung angebracht werden muss.

Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten mit CE-Kennzeichnung nicht beschränken, außer sie können nachweisen, dass ein Produkt nicht den Anforderungen entspricht. Die CE-Kennzeichnung muss vor dem Inverkehrbringen und der Inbetriebnahme eines Produktes angebracht werden.

Im Beschluss ist das Anbringen der CE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit Entwurf, Fertigung, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme neuen Konzepts geregelt.
Die CE-Kennzeichnung darf unter folgenden Voraussetzungen in einem gemeinschaftlichen Rechtsakt als Konformitätslabel verwendet werden:

• Eine Richtlinie entspricht den Grundsätzen des neuen Konzepts und des Gesamtkonzepts.
• Die so genannte Vollharmonisierung kommt zur Anwendung.
• Die Richtlinie enthält Verfahren zur Bewertung der Konformität, die mit dem oben genannten Beschluss vereinbar sind.

Konformitätserklärung
Es kann in Richtlinien festgelegt werden, dass bestimmte Produkte keine CE-Kennzeichnung tragen sollen. Diese können auf dem Binnenmarkt frei verkehren, wenn sie beispielsweise eine Konformitätserklärung oder –bescheinigung tragen.

Verantwortlichkeit des Herstellers
Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten angebracht werden. Für die Konformität des Produkts ist letztendlich der Hersteller verantwortlich.
Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf die Produktentwurfs- sowie auf die Produktfertigungsstufe. Im Verlauf dieser beiden Stufen kann, je nach Konformitätsbewertungsverfahren, eine benannte Stelle eingeschaltet werden. Wird eine benannte Stelle bei der Fertigungsüberwachung tätig, muss die Kennnummer der benannten Stelle hinter der CE-Kennzeichnung stehen.
Wenn für ein Produkt eine Richtlinie gilt, die das Anbringen der CE-Kennzeichnung vorschreibt, so geschieht dies:

• auf allen neuen Produkten, ganz gleich, ob diese in den Mitgliedstaaten oder einem Drittland hergestellt werden,
• und auf allen gebrauchten Produkten oder Produkten aus zweiter Hand, die aus Drittländern importiert werden.

Konformitätsbewertungsmodule
In dem Beschluss sind acht Bewertungsverfahren (die so genannten Module) für die Produktentwurfs- und die Produktfertigungsphase vorgesehen:

• interne Fertigungskontrolle (Modul A)
• EG-Baumusterprüfung (Modul B)
• Konformität mit der Bauart (Modul C)
• Qualitätssicherung Produktion (Modul D)
• Qualitätssicherung Produkt (Modul E)
• Prüfung der Produkte (Modul F)
• Einzelprüfung (Modul G)
• umfassende Qualitätssicherung (Modul H)

Hintergrund
Die Entscheidung 93/465/EWG wird durch den Beschluss Nr.768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten aufgehoben. Die Bestimmungen über die EU-Kennzeichnung sind nunmehr in der Verordnung Nr. 765/2008 enthalten.

Einblick in die FBDi-Arbeit:
Der CE-Leitfaden von 2011 als pdf-download

Weiterführende Informationen externer Seiten
EU-Recht und -Veröffentlichungen